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Demonstrationsrecht ausgehebelt, GelöbnixHH! legt Rechtsmittel ein
Hamburg, d. 13.6.03. Das Bündnis gegen das Gelöbnis auf dem Hamburger Rathausmarkt kündigte heute auf seiner gut besuchten Pressekonferenz juristische Schritte gegen die Demonstrationsauflagen der Stadt an und hält sich ausdrücklich auch einen Gang zum Bundesverfassungsgericht offen.
Bereits am Donnerstag morgen war ein Schreiben der Stadt bei der
Anmelderin der Demonstration am Montag eingegangen, in dem das
Demonstrationsrecht im Innenstadtbereich faktisch aufgehoben wurde. So
ist die Marschroute durch vollkommen unbevölkerte Straßen ohne
Publikumsverkehr gelegt worden, die weder in Hör- noch in Sichtweite an
den Rathausmarkt heranreichen. Zudem wurde die Verwendung von
Sirenenlauten und Hörnern generell untersagt, den Aufzugsteilnehmern
soll es verboten sein, sich oberhalb normaler Marschgeschwindigkeit zu
bewegen.
GelöbnixHH! hält diese Auflagen für unannehmbar. "Zum einen muss bei
einer öffentlichen Veranstaltung hingenommen werden, dass sich auch die
kritische Öffentlichkeit wahrnehmbar beteiligt, zum anderen ist eine
Demonstration ohne Kontakt zum Publikum schlicht wirkungs- und somit
sinnlos", so Jan Reher, Pressesprecher des Bündnisses. Und weiter:
"Erstaunlicherweise nimmt selbst die Polizei und der Verfassungsschutz
ihre abwegigen und lächerlichen Gefahrenprognosen zurück. Nur scheinen
die Herren noch nicht begriffen zu haben, dass ohne vermeintliche Gefahr
auch kein Verbot gerichtsfest sein kann. Wir gehen fest davon aus, die
angemeldete Demonstration wie geplant durchführen zu können."
Für die Richtigkeit:
Jan Reher
Kontakt:
fon: 0178/7024227
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Die Desertöre:
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