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Demonstrationsrecht ausgehebelt, GelöbnixHH! legt Rechtsmittel ein

Hamburg, d. 13.6.03. Das Bündnis gegen das Gelöbnis auf dem Hamburger Rathausmarkt kündigte heute auf seiner gut besuchten Pressekonferenz juristische Schritte gegen die Demonstrationsauflagen der Stadt an und hält sich ausdrücklich auch einen Gang zum Bundesverfassungsgericht offen.

Bereits am Donnerstag morgen war ein Schreiben der Stadt bei der Anmelderin der Demonstration am Montag eingegangen, in dem das Demonstrationsrecht im Innenstadtbereich faktisch aufgehoben wurde. So ist die Marschroute durch vollkommen unbevölkerte Straßen ohne Publikumsverkehr gelegt worden, die weder in Hör- noch in Sichtweite an den Rathausmarkt heranreichen. Zudem wurde die Verwendung von Sirenenlauten und Hörnern generell untersagt, den Aufzugsteilnehmern soll es verboten sein, sich oberhalb normaler Marschgeschwindigkeit zu bewegen.
GelöbnixHH! hält diese Auflagen für unannehmbar. "Zum einen muss bei einer öffentlichen Veranstaltung hingenommen werden, dass sich auch die kritische Öffentlichkeit wahrnehmbar beteiligt, zum anderen ist eine Demonstration ohne Kontakt zum Publikum schlicht wirkungs- und somit sinnlos", so Jan Reher, Pressesprecher des Bündnisses. Und weiter: "Erstaunlicherweise nimmt selbst die Polizei und der Verfassungsschutz ihre abwegigen und lächerlichen Gefahrenprognosen zurück. Nur scheinen die Herren noch nicht begriffen zu haben, dass ohne vermeintliche Gefahr auch kein Verbot gerichtsfest sein kann. Wir gehen fest davon aus, die angemeldete Demonstration wie geplant durchführen zu können."

Für die Richtigkeit:
Jan Reher

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